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Pflegedienst Kosten, die durch Pflegedienstleistungen anfallen

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen möchten, stellt sich natürlich auch die Frage der Kosten, die dieser verursacht. Doch diese zu berechnen ist relativ kompliziert, da sie von zwei unterschiedlichen Faktoren abhängen. 


Pflegedienst Kosten: Beispielrechnungen zur Veranschaulichung

Um darzustellen, wie sich die Berechnung der Kosten für einen Pflegedienst darstellen, finden Sie folgend ein Beispiel. Dabei wird davon ausgegangen, dass beim Betreffenden Pflegegrad 1 vorliegt und die Pflegeleistungen alle von einem Pflegedienst erbracht werden. Die zugrunde gelegten Punkt- aber auch Eurowerte sind allgemeine Durchschnittswerte, die im Bundesland Hamburg zu finden sind.

Fallbeispiel1:

Pflegebedürftiger Hans Huber, kein Pflegegrad, Pflegebedarf nach einem längeren Krankenhausaufenthalt in Form von

Hilfe beim An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe (2800 Punkte)
3 mal pro Woche Müll entsorgen (500 Punkte)
1 mal wöchentlich Hilfe bei der Körperpflege bzw. beim Duschen (400 Punkte)

Damit ist eine Gesamtpunktzahl von 3700 erreicht, wobei der mittlere Punktwert in Euro 0,048 Euro beträgt. So ergeben sich wöchentliche Kosten in Höhe von 177,60 Euro, das sind pro Monat 710,40 Euro. Es gibt keinen Zuschuss durch die Pflegekasse, da ja kein Pflegegrad vorliegt. Im Endeffekt liegt der Eigenanteil bei den kompletten 710,40 Euro im Monat.

Fallbeispiel 2 bei Pflegegrad 1:

Frau Maier hat einen Schlaganfall erlitten und benötigt tägliche Hilfe durch einen Pflegedienst. Sie ist gering in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt und hat Pflegegrad 1; konkret benötigt sie folgende Leistungen durch einen Pflegedienst:

Tägliche Hilfe beim Aufstehen, dazu 4 mal pro Woche die kleine Morgentoilette und 3 mal pro Woche die große Morgentoilette, dazu tägliche Hilfe beim Toilettengang mit Teilwäsche. Das ergibt in Punkten 3050.

Die Kosten berechnen sich wie folgt: bei einem mittleren Punktwert von 0,048 Euro, ergeben sich 146,40 Kosten pro Woche bzw. 585,60 Euro monatliche Kosten. Durch die Pflegekasse ergibt sich ein monatlicher Zuschuss von 125,00 Euro, womit sich der Eigenanteil von Frau Maier auf 460,60 Euro beläuft.

Fallbeispiel für Pflegegrad 2:

Herr Hartmann ist in seiner Selbstständigkeit wesentlich beeinträchtigt und verfügt über Pflegegrad 2. Er benötigt

Tägliche Hilfe beim Aufstehen, dazu 4 mal pro Woche die kleine Morgentoilette, 3 mal pro Woche die große Morgentoilette, dazu täglich abends Hilfe beim Toilettengang sowie eine Teilwäsche – das sind 3050 Punkte; dazu benötigt er
Täglich Hilfe beim An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe, was nochmals mit 2800 Punkte ergibt.

Die Kosten der 5850 Punkte bei einem mittleren Punktwert von 0,048 Euro liegen pro Woche bei 280,80 Euro und im Monat bei 1121,20 Euro. Es gibt aufgrund von Pflegegrad 2 einen monatlichen Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 689,00 Euro. Damit liegt der Eigenanteil, den Herr Hartmann selbst zahlen muss bei 434,20 Euro pro Monat für den Pflegedienst.

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Fallbeispiel für Pflegegrad 3:

Herr Singer ist nach einem Schlaganfall nur mehr eingeschränkt mobil und benötigt täglich Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst. Konkret sieht diese Unterstützung bei Pflegegrad 3 aus wie folgt:

Täglich Hilfe beim Aufstehen, 4 mal pro Woche kleine Morgentoilette, 3 mal wöchentlich die große Morgentoilette, dazu täglich abends Hilfe beim Toilettengang und anschließende Teilwäsche – das ergibt eine Punktzahl von 3050 Punkten
Dazu wird 7 mal wöchentlich die Mahlzeit morgens und abends zubereitet, was 1120 Punkte ergibt
Täglich benötigt Herr Singer Hilfe beim An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe, was 2800 Punkte ergibt
Zusätzlich braucht er ein- bis zweimal wöchentlich Hilfe bei der Reinigung der Wohnung sowie Waschen der Wäsche und beim Einkaufen. Das ergibt eine Punktzahl von 1430.

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst sind hier bei einem mittleren Punktwert von 0,048 Euro und 6970 Punkten pro Woche 403,20 Euro und monatlich 1612,80 Euro. Die Pflegekasse leistet pro Monat einen Zuschuss von 1298 Euro, womit der Eigenanteil von Herrn Singer bei 314,80 Euro monatlich liegt.

Fallbeispiel für Pflegegrad 4

Herr Danner lebt alleine, hat Pflegegrad 4  und ist bettlägerig, aber geistig noch klar. Dank eines Pflegedienstes wird er dreimal täglich betreut, konkret mit folgenden Unterstützungsleistungen:

Tägliche Hilfe bei der Morgentoilette im Bett, Betten und Umlagern, Toilettengang sowie Zubereiten der Mahlzeiten, ergibt einen kompletten Punktwert von 10 080
Dazu wird einmal pro Woche die Wäsche gewechselt und gewaschen, sowie die Einkäufe erledigt und die Wohnung gereinigt. Die Punktzahl liegt hier bei 1370.

Die Kosten für den Pflegedienst stellen sich somit dar wie folgt: bei einem mittleren Punktwert von 0,048 Euro fallen wöchentliche Kosten in Höhe von 549,60 Euro und ein monatlicher Betrag in Höhe von 2198,40 Euro. Die Pflegekasse leistet bei Pflegegrad 4 einen monatlichen Zuschuss von 1612,00 Euro, womit sich ein Eigenanteil für Herrn Danner im Ausmaß von 586,40 Euro pro Monat für die Kosten des Pflegedienstes ergibt.

Fallbeispiel für Pflegegrad 5

Frau Hofer ist komplett unselbstständig und bettlägerig, wird durch eine Sonde ernährt und trägt einen Blasenkatheter. Damit ist seine Selbstständigkeit schwerstens beeinträchtigt und er benötigt Unterstützung in Form besonderer Anforderungen an die pflegerische Versorgung, konkret geht es um folgende Leistungen:

Tägliche große Morgentoilette mit Darm- und Blasenentleerung, Betten und Lagern sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Ergibt eine Punktzahl von 15400
Dazu wird ein- bis zweimal pro Woche die Wohnung gereinigt, die Wäsche gewechselt und gewaschen und eingekauft; die Punktzahl beträgt 1430

Die Kosten für den Pflegedienst stellen sich mit einer Gesamtpunktzahl von 16830 bei einem mittleren Punktwert von 0,048 Euro bei wöchentlich 807,84 und monatlich 3231,36 Euro dar. Es gibt dank des Pflegegrades 5 von der Pflegekasse monatlich 1995 Euro. Damit reduziert sich der Eigenanteil für die Pflegekosten für Frau Hofer auf 1236,36 Euro pro Monat.

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