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Betreutes Wohnen: Kosten, Alternativen und die Vor- und Nachteile

Betreutes Wohnen ist als Lebenskonzept für Senioren und pflegebedürftige Personen noch relativ neu. Hierbei kann der Lebensabend in Wohnungen, die bereits behindertengerecht eingerichtet sind, verbracht werden. Wohnungen, die meist in der Nähe oder sogar unmittelbar über oder unterhalb einer Seniorenresidenz angesiedelt sind. 

Appartments für betreutes Wohnen mieten oder kaufen?

Dabei können solche Appartements in einer Anlage für betreutes Wohnen entweder gemietet oder – geradeso wie eine „normale“ Eigentumswohnung – auch gekauft werden. Einen Weg, den viele Senioren beschreiten, wenn ihnen das eigene Häuschen samt Garten zu groß wird.

Nachkommen brauchen übrigens keinerlei Sorge zu haben, dass dabei ihr Erbe quasi „verbrannt“ wird. Denn die Wertsteigerungen für Eigentumswohnungen in betreuten Wohnanlagen sind durchaus beträchtlich, was natürlich auch mit unserer demographischen Entwicklung zu tun hat. So steigt die Zahl pflegebedürftiger Personen seit Jahren an und hat 2019 erstmals die 4 Millionen-Grenze erreicht. Ein Trend, bei dem derzeit keine Kehrtwende in Sicht scheint.

Appartements in betreuten Wohnanlagen dürften damit also auch weiterhin äußerst gefragt bleiben und lassen sich im Erbfall in aller Regel problemlos veräußern oder auch vermieten!


In den eigenen vier Wänden und dennoch optimal versorgt!

Der „Charme“ des betreuten Wohnens liegt darin, dass gebrechliche und pflegebedürftige Menschen auch weiterhin in den eigenen vier Wänden (ganz gleich, ob diese nun angemietet oder auch gekauft sind) leben können und dennoch gut versorgt sind. Denn das Konzept sieht – neben der Barrierefreiheit der Wohnung – auch verschiedene Betreuungsleistungen wie zum Beispiel eine Rufbereitschaft vor.

Dabei gibt es allgemeine Grund- und Betreuungsleistungen, aber auch Wahlleistungen, je nachdem wie sehr die Bewohner, die hier leben, bereits in ihrer Mobilität und Selbstständigkeit eingeschränkt sind.

Dadurch können in aller Regel selbst schwerstpflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 oder gar 5 in Anlagen für betreutes Wohnen versorgt werden.

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Hausnotruf als Alternative

Wenn Sie weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden wohnen, jedoch trotzdem rund um die Uhr abgesichert sein möchten, kann ein Hausnotruf eine passende Lösung sein - insbesondere für Menschen, die noch relativ selbstständig leben, aber gelegentlich Unterstützung benötigen.

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Kosten des betreuten Wohnens anhand eines konkreten Beispiels

Natürlich hängen die Kosten für ein betreutes Wohnen nicht unerheblich von der noch vorhandenen Restselbstständigkeit der Bewohner ab. Oder anders ausgedrückt: Je mehr Hilfe in Anspruch genommen wird, desto teurer wird das Konzept.

Daher müssen – neben den Mietkosten – auch verschiedene Pauschalen und ggf. pflegerische Maßnahmen mit einkalkuliert werden.

Nehmen wir also einmal an, dass Opa Horst den Pflegegrad 2 hat. Dann steht Horst ein Pflegegeld von 316 Euro monatlich zur Verfügung. Entscheidet er sich für Pflegesachleistungen, dann steigt diese Summe auf 689 Euro an.

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Sollte nun sein Appartement in einer betreuten Wohnanlage 700 Euro Miete im Monat kosten, dann kann Opa Horst dafür sein Pflegegeld von 316 Euro einsetzen und so die (Grund-)Miete auf 384 Euro minimieren.

Allerdings wird zusätzlich eine Betreuungspauschale von circa 100 Euro fällig, sodass Horst mit einer Zuzahlung von mindestens 484 Euro rechnen muss, die er aus seinen Altersbezügen zu bestreiten hat.

Die kann dann durch Wahlleistungen wie einen fahrbaren Mittagstisch und / oder pflegerische Tätigkeiten, die nicht von Verwandten übernommen werden, nochmals deutlich ansteigen. Allerdings könnte Horst für Maßnahmen wie Duschen und Ankleiden ja auch seine Pflegesachleistung einsetzen. Dann wiederum muss jedoch die Miete komplett aus eigener Tasche bezahlt werden.

Betreutes Wohnen – die Leistungen im Detail

In den Grundleistungen des betreuten Wohnens ist – neben der barrierefreien Grundausstattung – in aller Regel ein Hausmeisterservice wie auch ein Notrufsystem mit 24 Stunden Service inkludiert. Libify bietet drei verschiedene Notrufsysteme für sämtliche individuellen Bedürfnisse und Anforderungen: libifyBasic, libifyHome und libifyMobil.

Auch gemeinsame Freizeitaktivitäten und Sprechzeiten bei eigens geschulten Betreuern sind meistens fester Bestandteil der Grundleistungen.

Als Wahlleistungen gelten dagegen ein Essensservice in der Wohnung, aber auch Einkäufe und Begleitdienste. Auch Pflegetätigkeiten müssen, falls gewünscht und erforderlich, extra (dann ggf. über die Pflegesachleistungen) finanziert werden.

Das spricht für oder gegen betreutes Wohnen

Auch die Gesellschaft durch Gleichaltrige wie auch die gemeinsamen Freizeitaktivitäten tragen ihren Teil zu mehr Lebensqualität bei.

Im Umkehrschluss können sich die Kosten rasch summieren, so dass genaues Kalkulieren wie auch Preisvergleiche nottun. Zudem besteht die Gefahr, dass Senioren noch ein weiteres Mal umziehen müssen, sollten sich ihr Gesundheitszustand und das Maß ihrer Hilfsbedürftigkeit verschlimmern. Daher kann es Sinn machen, von Anfang an jenen Anlagen, die an ein reguläres Pflegeheim angegliedert sind, den Vorzug zu geben.

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Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen – Fazit

Tatsächlich ist der Begriff „betreutes Wohnen“ nämlich weit gefasst und schließt auch Mehrgenerationen-Häuser ein. Parallel dazu gibt es den Terminus „Wohnen mit Service“.

Doch wie auch immer sich das Konzept nennt, ist auf Rechtssicherheit zu achten. Neben dem Kauf- oder Mietvertrag, in dem bereits die Grundleistungen aufgeführt sein sollten, sollte ein zusätzlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen werden. In diesem sind die zusätzlich buchbaren Wahlleistungen wie Fahrdienste etc. klar definiert und auch preislich benannt.

Um eine gewisse Zukunftssicherheit zu gewährleisten, bieten sich oftmals Anlagen an, die an Heim- oder Pflegeeinrichtungen angegliedert sind. So können auch Verschlechterungen des Gesundheitszustandes „aufgefangen“ werden.

Zu bedenken ist freilich, dass derartige Anlagen von Anfang an den Charakter eines Altenheims aufweisen. Bei anderen Wohn- und Betreuungskonzepten dagegen, wie Mehrgenerationen-Häusern, bleibt der Kontakt zur jüngeren Generation (vorerst) gewahrt.

Es gilt also, abzuwägen!

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